vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die „Zusinnung“ an den Gesetzgeber: Interpretation oder Rechtsanwendung?

AufsatzClemens Jabloner**Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, Institut für Rechtsphilosophie, Universität Wien, Schenkenstraße 8–10, 1010 Wien, Österreich, < clemens.jabloner@univie.ac.at >.
Herrn Univ.-Ass. Dr. Ulrich Wagrandl sei für wertvolle Unterstützung gedankt.
ZÖR 2018, 459 Heft 3 v. 1.9.2018

Zusammenfassung Michael Potacs ist ein prominenter Vertreter des „sprachpragmatischen Ansatzes“, einer wirksamen Innovation der Methodenlehre. Danach ist bei der Auslegung von Rechtsvorschriften stets auch auf den Kommunikationszusammenhang Bedacht zu nehmen, also darauf, welche Inhalte – über den bloßen Wortsinn hinaus – dem Rechtsetzer „zusinnbar“ sind. Das Argument „Zusinnung“ ist das tragende Element dieser Lehre. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit den theoretischen Grundlagen sowie dem tatsächlichen Gebrauch der „Zusinnung“ in der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts auseinander. Auf der Grundlage der legistisch orientierten Auslegungsdoktrin der Reinen Rechtslehre wird ein alternatives Modell

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte