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Half in, half out? Brexit und hybride Regelungsmethoden am Beispiel Einheitspatent

AufsatzThomas Jaeger**Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger, LL.M., Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Universität Wien, Schottenbastei 10–16, 1010 Wien, Österreich, < thomas.jaeger@univie.ac.at >.ZÖR 2017, 419 Heft 3 v. 1.9.2017

Zusammenfassung Das künftige Einheitspatent für den Binnenmarkt gründet auf einem hybriden Mix aus unionsrechtlichen und völkerrechtlichen Elementen, der in dieser Breite und Tiefe bislang einmalig ist. Ziel ist es, die Einflüsse der supranationalen Methode des Unionsrechts, insbesondere des EuGH, so gering wie möglich zu halten. Darin ist das System auch so erfolgreich, dass Großbritannien ungeachtet seines bevorstehenden Austritts aus der EU beteiligt bleiben möchte. Gleichzeitig hat der EuGH die hybride Regelungsmethode im Grundsatz für unionsrechtskonform erklärt. Auf diese Weise stellt das Einheitspatentsystem eine für Großbritannien und die EU gleichermaßen akzeptable Balance zwischen politischen Vorgaben und unionsrechtlichen Anforderungen

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