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Völkerrechtspersönlichkeit von EU-Agenturen?

AufsatzAndreas Orator**Dr. Andreas Orator, BA., LL.M. (NYU), diplômé (Sciences-Po), Institut für Europarecht und Internationales Recht, Wirtschaftsuniversität Wien, Welthandelsplatz 1, Gebäude D3, 3. OG, 1020 Wien, Österreich, < andreas.orator@wu.ac.at >.Dieser Beitrag stellt eine erweiterte und aktualisierte Schriftfassung eines Referats dar, das der Autor auf dem 39. Österreichischen Völkerrechtstag am 23.05.2014 in Klosterneuburg gehalten hat. Besonderer Dank gilt dem anonymen Reviewer für seine Anregungen.ZÖR 2017, 271 Heft 2 v. 1.6.2017

Zusammenfassung Das Handlungsspektrum von Agenturen der Europäischen Union erstreckt sich zunehmend auch auf die internationale Ebene, wie die zahlreichen Amtssitzabkommen mit Mitgliedstaaten oder Arbeitsübereinkommen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen zeigen. In diesem Beitrag wird untersucht, ob Unionsagenturen über partielle, derivative und partikuläre Völkerrechtspersönlichkeit verfügen und ob dies in Einklang mit Unionsrecht und Völkerrecht steht. Fälle solcher Völkerrechtspersönlichkeit bleiben bisher zahlenmäßig beschränkt und haben Ausnahmecharakter.

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