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Solidarität und Loyalität im Europäischen Strafrechtsraum – Zum Spannungsverhältnis von Grundrechten und dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen**Kommentar zum Vortrag von Maria Berger im Rahmen des 14. Österreichischen Europarechtstags am 26. und 27.09.2014.

AufsatzNina Marlene SchallmoserZÖR 2015, 453 Heft 2 v. 1.6.2015

Zusammenfassung Dieser Kommentar argumentiert für ein System der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen im Europäischen Strafrechtsraum, das eine bessere Vereinbarkeit der Interessen „Effektive Strafverfolgung“ und „Maximaler Grundrechtsschutz“ gewährleistet. Insbesondere sollte das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung durch die Möglichkeit einer ausnahmsweisen Nicht-Anerkennung einer justiziellen Entscheidung aus grundrechtlichen Erwägungen eingeschränkt werden können. Der EuGH könnte die Voraussetzungen hierfür unionsweit einheitlich festlegen.

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