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Grundsätzliches und Spezielles zum neuen Energieeffizienzgesetz des Bundes

AufsatzNicolas Raschauer , Thomas RieszZÖR 2014, 365 Heft 3 v. 1.9.2014

Zusammenfassung Im Sommer 2014 ist das Energieeffizienzgesetz des Bundes im zweiten Versuch vom Nationalrat beschlossen und kürzlich im BGBl kundgemacht worden. Der Gesetzgeber will damit Energieverbraucher und Energielieferanten verpflichten, durch sog „Energieeffizienzmaßnahmen“ nachhaltig zum Gelingen der sog „20-20-20-Ziele“ beizutragen. Ab 2015 sind Unternehmen daher bei sonstiger Sanktion

Seite 365


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