vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein EU-Rechtsschutz durch den österreichischen Verwaltungsgerichtshof?

AufsatzMichael PotacsZÖR 2011, 119 Heft 1 v. 12.3.2011

DOI: https://doi.org/10.1007/s00708-011-0085-3

I. Synopse des Urteils

I. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei gemäß § 23b Abs 1 Z 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) i. V. m. § 46 Abs 20 Z 1 und §§ 24 Abs 1, 24 f Abs 1, Abs 1a, Abs 2, Abs 3 und Abs 5 UVP-G 2000 die Genehmigung für das Vorhaben „ÖBB-Strecke Schwarzach/St. Veit-Villach Hbf. Steinbach-Angertal Abschnitt Schlossbachgraben – Angertal km 24,602 bis km 26,306“ nach Maßgabe von Projektsunterlagen und Gutachten sowie unter Einhaltung näherer „Vorschreibungen“ erteilt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!