Wie bewertet man atypisch formulierte Reallasten?
Reallasten im Sinne des § 530 ABGB wirken regelmäßig wertmindernd und sind bei der Bewertung zu berücksichtigen, sofern sie im Grundbuch eingetragen oder rechtlich durchsetzbar sind.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

