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Rechtsprechung zum mietrechtlichen Begriff der Neuerrichtung sowie zur konkludenten Einräumung von Dienstbarkeiten und zur Ersitzung

entscheidungen kompaktAufsatzChristoph KothbauerZLB 2024/35ZLB 2024, 77 Heft 4 v. 30.9.2024

Zur Neuerrichtung eines Gebäudes im Sinne der neubauspezifischen MRG-Teilausnahmetatbestände

Nach § 1 Abs 4 Z 3 MRG sind (ua) die Mietzinsbestimmungen der §§ 15 ff MRG auf Mietgegenstände, die im WE stehen, nicht anzuwenden, sofern der Mietgegenstand in einem Gebäude gelegen ist, das aufgrund einer nach dem 8.

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