Der Hauptverband der Gerichtssachverständigen erarbeitet seit dem Jahr 1997 bundesweite Empfehlungen für die Ermittlung der Nutzwerte. (FN ) Die Entwicklung dieser Empfehlungen steht im engen Zusammenhang mit dem Wandel des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und der sich ändernden Verkehrsauffassung bei der Bewertung werterhöhender oder -mindernder Umstände zur Ermittlung des Nutzwerts von Wohnungseigentumsobjekten.

