Zur Abgrenzung zwischen (Geschäftsraum-)Miete und (Unternehmens-)Pacht
Die Beklagten nahmen im Jahr 1984 für zehn Jahre den "herrschaftlichen M*hof" samt umliegenden Wiesen im Ausmaß von 6 ha zum Zweck eines Reitschul- und eines Buffetbetriebs in Bestand.

