Die Ermittlung des Verkehrs- bzw Marktwerts einer Liegenschaft zählt zu den Hauptaufgaben eines Sachverständigen für Immobilienbewertung. Der Verkehrswert entspricht dem Betrag, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Liegenschaft ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.

