Zur Erreichung der von der EU gesteckten Klima- und Energieziele wurde die EU-Taxonomie-Verordnung geschaffen. Die EU-Taxonomie legt fest, welche Wirtschaftstätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Umweltziele leisten, wobei diese Wirtschaftstätigkeiten gleichzeitig andere Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen dürfen.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

