Liegt der vereinbarte Mietzins unter dem am Bewertungsstichtag vorherrschenden Marktniveau, ist von einem Underrent die Rede. In diesem Fall kann bei der Bewertung eine Sondervariante des Ertragswertverfahrens zur Anwendung kommen. Die Aufgabe stellt sich des Öfteren, zumal bzgl Mietzins und heimischem Mietrecht recht "ungeordnete" Verhältnisse herrschen, die den Markt häufig nicht widerspiegeln.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

