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Häufig gestellte Seminarfragen

fragen & antwortenAufsatzHeimo KranewitterZLB 2022, 40 Heft 2 v. 12.4.2022

Was ist das Wohnrecht?

In § 521 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ist im ersten Satz Folgendes bestimmt: "Die Servitut der Wohnung ist das Recht, die bewohnbaren Theile eines Hauses zu seinem Bedürfnisse zu benützen.

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