Was ist das Wohnrecht?
In § 521 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ist im ersten Satz Folgendes bestimmt: "Die Servitut der Wohnung ist das Recht, die bewohnbaren Theile eines Hauses zu seinem Bedürfnisse zu benützen.
Was ist das Wohnrecht?
In § 521 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ist im ersten Satz Folgendes bestimmt: "Die Servitut der Wohnung ist das Recht, die bewohnbaren Theile eines Hauses zu seinem Bedürfnisse zu benützen.
