Zur gewährleistungsrechtlichen Verantwortung einer Bauträgerin für einen in Werbeaussagen in Aussicht gestellten "unverbaubaren Panoramablick"
Sachverhalt: Eine Bauträgerin hatte alle Wohnungen der verfahrensgegenständlichen WE-Anlage mit einem unverbaubaren Panoramablick auf die Karawanken beworben.

