Was versteht man unter einem Pfandrecht?
Das Pfandrecht ist das dingliche Recht, welches den Gläubiger berechtigt, sich aus einer mit dem Pfandrecht belasteten Sache zu befriedigen, wenn seine Forderung nicht rechtzeitig erfüllt wird.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

