Zur Bemessung des Benützungsentgelts für die titellose Verwendung eines Mietgegenstands nach Beendigung eines Mietverhältnisses
Zu den Erfüllungspflichten des Mieters gehört (auch) die Rückstellung des Bestandobjekts an den Vermieter.
Zur Bemessung des Benützungsentgelts für die titellose Verwendung eines Mietgegenstands nach Beendigung eines Mietverhältnisses
Zu den Erfüllungspflichten des Mieters gehört (auch) die Rückstellung des Bestandobjekts an den Vermieter.
