Zur Unzulässigkeit der Einräumung eines Vorkaufsrechts an einem von der Beschränkung des § 5 Abs 2 WEG erfassten Kfz-Abstellplatz
Mit den Erwerbsbeschränkungen des § 5 Abs 2 WEG setzte der Gesetzgeber des WEG 2002 das Ziel um, den auf der Liegenschaft "wohnenden" (oder geschäftlich tätigen) Wohnungseigentümern beim Erwerb von Kfz-Abstellplätzen Vorrang einzuräumen.

