Bei der Bewertung von Baurechtseinlagen wird in der Gutachtenspraxis der "externe Wert" bzw Wert für jedermann ermittelt. Aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen des Grundstückseigentümers/Eigentümers der Stammeinlage ist dieser bereit, einen "Wiedereinigungswert" zu bezahlen. Dieser Wert ("innerer Wert") liegt oberhalb des Werts, den das Baurecht für fremde Dritte besitzt.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.