Gutachten gelten als Beweis und sind von der Abgabenbehörde im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu beurteilen. Oftmals führt das zu kontroversiellen Diskussionen.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Gutachten gelten als Beweis und sind von der Abgabenbehörde im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu beurteilen. Oftmals führt das zu kontroversiellen Diskussionen.
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