Laufend durchzuführende Erhaltungsmaßnahmen verursachen Kosten, die als Aufwendungen in den Bewertungsverfahren zu berücksichtigen sind. Insb bei der Bewertung von Ertragsimmobilien haben künftig aufzubringende Erhaltungsinvestitionen als größte Position der Bewirtschaftungskosten entscheidenden Einfluss auf den Verkehrswert.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.