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Zu Recht eine Last

schwerpunktAufsatzMag. Christian LenobleZLB 2014/40ZLB 2014, 86 - 87 Heft 5 v. 1.5.2014

Wer eine Liegenschaft erwirbt, tut gut daran, zuvor das Grundbuch gründlich zu konsultieren. Der von jedermann einzusehende Grundbuchsauszug verrät, mit welchen Rechten ein Grundstück verbunden ist und welche Lasten darauf ruhen. Rechte und Lasten, auch außerbücherliche, können den Wert einer Sache wesentlich beeinflussen und bedürfen somit einer eingehenden Prüfung durch den Sachverständigen, der bei der Ermittlung des Verkehrswerts auch die Marktteilnehmer und ihre Einschätzung von Rechten und Lasten zu berücksichtigen hat.

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