Gemäß dem Liegenschaftsbewertungsgesetz sind Rechte und Lasten, die mit der zu bewertenden Sache verbunden sind und deren Wert beeinflussen, bei der Bewertung entsprechend zu berücksichtigen. Der Bewerter hat daher - vor allem anhand des Grundbuchauszugs - zu überprüfen, ob mit der zu bewertenden Liegenschaft Rechte und Lasten verbunden sind.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.