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Rechtsprechung zum Wohnungseigentumserwerb an Kfz-Abstellplätzen

entscheidungen kompaktAufsatzFH-Doz. Mag. Christoph KothbauerZLB 2014/17ZLB 2014, 37 Heft 2 v. 1.2.2014

Die dreijährige Erwerbsbeschränkung des § 5 Abs 2 Satz 1 WEG für Kfz-Abstellplätze gilt auch für abgeleitete Erwerbsvorgänge innerhalb der Dreijahresfrist

§ 5 Abs 2 WEG in der hier anzuwendenden Fassung der WRN 2006 (BGBl I 2006/124) lautet:

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