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Zu drei wichtigen Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes

gast & kommentarAufsatzProf. Dr. Jürgen SchillerZLB 2014/11ZLB 2014, 23 Heft 2 v. 1.2.2014

Drei besonders bedeutsame Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) führen fallweise (auch) bei Immobiliensachverständigen zu Irritationen (und auf diese Fachgruppe allein beziehen sich meine Darlegungen, Nennung von Gesetzesstellen auf das GebAG).

Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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