Der Denkmalschutz stellt eine Beschränkung der Rechte des Eigentümers dar. Er betrifft Werte des Objekts, die nicht in Zahlen messbar sind. Voraussetzung zur konkreten Wertermittlung ist eine verbindliche Stellungnahme durch die zuständigen Beamten.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.