Ist im Rahmen der Bewertung einer gewerblich genutzten Immobilie zu Ankaufszwecken (Fortführung) in Zukunft ein sehr großer "Blankoanteil" festzustellen?
Ist im Rahmen der Bewertung einer gewerblich genutzten Immobilie zu Ankaufszwecken (Fortführung) in Zukunft ein sehr großer "Blankoanteil" festzustellen?
