Ein Ersteher, der durch Zuschlag Eigentum an einem auf Nachbargrund stehenden Gebäude, das im Versteigerungsedikt genannt und im Schätzgutachten bewertet wurde, erworben hat, kann eine Übergabe an ihn unabhängig davon erwirken, ob es sich bei dem Gebäude um ein im Eigentum des Verpflichteten stehendes Superädifikat handelt.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

