Die Festlegung der Höhe der Enteignungsentschädigung ist eine nicht revisible Tatfrage
Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 14. 6. 2007 wurde eine Teilfläche im Ausmaß von 10.
Die Festlegung der Höhe der Enteignungsentschädigung ist eine nicht revisible Tatfrage
Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 14. 6. 2007 wurde eine Teilfläche im Ausmaß von 10.
