Der für den Mieter relevante Erhaltungszustand des Gebäudes ist grundsätzlich ein im Richtwertsystem verankertes Bewertungskriterium. Bislang liegt noch keine Rechtsprechung zu der Frage vor, in welchem Rahmen die wärmetechnische Beschaffenheit eines Mietobjekts bzw des Gebäudes in der Richtwertmietzinsbildung Berücksichtigung finden kann oder soll.

