Das erst knapp vor Jahresende beschlossene und am 30. 12. 2010 kundgemachte Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) bringt auf 246 Seiten eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen, so wurde zB die Eintragungsgebühr von 1 % auf 1,1 % erhöht.
Das erst knapp vor Jahresende beschlossene und am 30. 12. 2010 kundgemachte Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) bringt auf 246 Seiten eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen, so wurde zB die Eintragungsgebühr von 1 % auf 1,1 % erhöht.
