Obwohl rechtlich wesentliche Unterschiede zwischen dem Baurecht und dem Superädifikat bestehen, können bei der Bewertung die gleichen Verfahrensschritte angewendet werden. Das Studium der Verträge ist Grundvoraussetzung für die Wertermittlung.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

