Die Bewertung einer Immobilie erfolgt stets zu einem bestimmten Stichtag. Dieser Bewertungsstichtag liegt meist in der Nutzungsphase des Objekts oder der Gesamtliegenschaft. Der Bewerter befasst sich bei der Wertermittlung mit der üblichen Gesamtnutzungsdauer, dem Alter des Gebäudes und der Restnutzungsdauer.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

