Regeln für eine fachgerechte Untersuchung ob und wie weit das Bauwerk mit Schadstoffen belastet ist, finden sich in der neuen ÖNORM S 5730. Die Norm beschreibt die Anforderungen an die Erkundung von Bauwerken hinsichtlich des Vorhandenseins von Schadstoffen oder anderen schädlichen Faktoren, die anschließende Entnahme von Proben in Verdachtsbereichen sowie die Bestimmung der Menge und Art der Schadstoffe.

