Ein schwedisches Finanzgericht hat dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zur Mehrwertsteuerpflicht beim Handel von Bitcoins vorgelegt. Die Fachwelt sowie Online-Händler erwarten sich davon eine unionsweit verbindliche Klärung der Frage, ob für eine virtuelle Währung wie Bitcoins Umsatzsteuer entrichtet werden muss. Der folgende Beitrag versucht eine erste Standortbestimmung aus ertrag- und umsatzsteuerrechtlicher Sicht.

