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LG Koblenz, 03.11.2014, 15 O 318/13 – Impressum und Email

JudikaturspiegelZIR-Slg 2015/26ZIR 2015, 38 Heft 1 v. 1.2.2015

LG Koblenz, 03.11.2014, 15 O 318/13
Impressum und Email

Um der Verpflichtung im Impressum einer Website, eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation zu ermöglichen (TMG), zu entsprechen, reicht es nicht, wenn Anfragen von Kunden mit einer automatisch erzeugten E-Mail dahingehend beantwortet werden, dass diese lediglich auf weitere Informationsquellen verwiesen werden.

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