AG Kassel, 17.06.2014, 410 C 3000/13
Entschädigung für fehlende Urheberbenennung
Für eine fehlende Urheberbenennung, obwohl ausdrücklich vereinbart, gebührt dem ungenannten Urheber ein 100 %iger Zuschlag zu den Lizenzgebühren.
AG Kassel, 17.06.2014, 410 C 3000/13
Entschädigung für fehlende Urheberbenennung
Für eine fehlende Urheberbenennung, obwohl ausdrücklich vereinbart, gebührt dem ungenannten Urheber ein 100 %iger Zuschlag zu den Lizenzgebühren.
