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AG Kassel, Urteil 17.06.2014, 410 C 3000/13 – Entschädigung für fehlende Urheberbenennung

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/101ZIR 2014, 385 Heft 5 v. 1.11.2014

AG Kassel, 17.06.2014, 410 C 3000/13
Entschädigung für fehlende Urheberbenennung

Für eine fehlende Urheberbenennung, obwohl ausdrücklich vereinbart, gebührt dem ungenannten Urheber ein 100 %iger Zuschlag zu den Lizenzgebühren.

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