Durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtline im VRUG wurde auch in Österreich die sogenannte Button-Lösung eingeführt. Die Bestimmung soll es Verbrauchern leichter ermöglichen, die Kostenpflichtigkeit von Internetangeboten zu erkennen. Für Unternehmer ist es aufgrund der Neuregelung hingegen besonders wichtig, alle Vorgaben für die Gestaltung der Bestellsituation zu beachten, weil ansonsten ein gültiger Vertrag nicht zustande kommt. Der Beitrag stellt die Neuregelung detailliert dar und befasst sich dabei auch mit der Rechtslage in Deutschland, wo die Button-Lösung bereits im August 2012 eingeführt wurde.

