Die Verbraucherrechterichtlinie („VRRL“) 2011/83/EU vom 25.10.2011 musste gemäß Art 28 Abs 1 VRRL bis zum 13.12.2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie gilt für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen werden, Art 28 Abs 2 VRRL. Im Juni 2014 hat die EU-Kommission ein Guidance Document veröffentlicht, das eine effektive Anwendung der Richtlinie sicherstellen soll. Es liegt bislang nur in englischer Sprache vor und dient als Auslegungshilfe ohne rechtlich bindende Wirkung oder Vorgriff auf eine Auslegung durch den EuGH. Der nachfolgende Beitrag liefert einen Überblick über Systematik, Anwendungsbereich und Regelungen der VRRL mit Schwerpunkt im Bereich des Onlinehandels.

