LG Köln, 04.12.2013, 28 O 347/13
Produktfotonutzung auf Amazon
Wird ein Produkt, für das am Marktplatz „Amazon“ bereits eine Produktseite samt Produktbild durch einen Dritten hergestellt wurde, unter dieser existenten Produktseite (samt Produktbild) angeboten, dann wird das Recht am Produktbild auch dann nicht verletzt, wenn

