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LG Düsseldorf, Urteil 08.08.2014, 14c O 92/13 – Impressumspflicht und Aufsichtsbehörde

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/53ZIR 2014, 199 Heft 3 v. 1.7.2014

LG Düsseldorf, 08.08.2014, 14c O 92/13
Impressumspflicht und Aufsichtsbehörde

Die EC-RL fordert nach Art 5 Abs 1 lit die Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum einer Website. Ein Immobilienmakler kommt dieser Pflicht nach, wenn er die zuständige Aufsichtsbehörde angibt, ohne aber darauf hinzuweisen, welche Behörde im Konkreten die Tätigkeitserlaubnis (= Marklergenehmigung) erteilt hat.

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