LG Düsseldorf, 08.08.2014, 14c O 92/13
Impressumspflicht und Aufsichtsbehörde
Die EC-RL fordert nach Art 5 Abs 1 lit die Angabe der Aufsichtsbehörde im Impressum einer Website. Ein Immobilienmakler kommt dieser Pflicht nach, wenn er die zuständige Aufsichtsbehörde angibt, ohne aber darauf hinzuweisen, welche Behörde im Konkreten die Tätigkeitserlaubnis (= Marklergenehmigung) erteilt hat.

