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Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

JudikaturE-Commerce RechtClemens ThieleZIR 2014, 133 Heft 2 v. 1.4.2014

Normen: BGB § 832 Abs 1, UrhG § 97 Abs 2, Quelle: Pressestelle des BGH, PM Nr. 005/2014 vom 8.1.2014, httpp://www.juris.bundesgerichtshof.de

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen dann nicht, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.

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