Normen: BGB § 832 Abs 1, UrhG § 97 Abs 2, Quelle: Pressestelle des BGH, PM Nr. 005/2014 vom 8.1.2014, httpp://www.juris.bundesgerichtshof.de
Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen dann nicht, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.

