LG Kiel, 06.12.2013, 5 O 372/13
Online Ärztebewertung zulässig
Eine Bewertung von Ärzten nach dem Schulnotenprinzip auf Online-Bewertungsportalen ist zulässig, solange es sich nicht um eine reine „Schmähkritik“ handelt. Eine solche Schmähkritik liegt jedenfalls nicht vor, wenn die Wartezeit „bemängelt“ wird.

