BGH, 28.11.2013, I ZR 76/12
Zugänglichmachung von Bücher zu Studienzwecke
Das Zugänglichmachen von Büchern für einen begrenzten Personenkreis zu Studienzwecken ist auch ohne Zustimmung und Abgeltung an den Urheber erlaubt, sofern dass nur nicht mehr als 12 % des Gesamtwerks bzw nicht mehr als 100 Seiten des Gesamtwerkes betrifft.

