OGH, 21.08.2013, 3 Ob 134/13x
namensrechtliches Unterlassungsgebot umfasst keine Beseitigungshandlung („unken.at II“)
Ein auf das Namensrecht gestützter Unterlassungsanspruch umfasst nicht auch die Verpflichtung zur Vornahme bestimmter Beseitigungshandlungen durch den

