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OGH, Beschluss 21.08.2013, 3 Ob 134/13x – namensrechtliches Unterlassungsgebot umfasst keine Beseitigungshandlung („unken.at II“)

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/29ZIR 2014, 115 Heft 2 v. 1.4.2014

OGH, 21.08.2013, 3 Ob 134/13x
namensrechtliches Unterlassungsgebot umfasst keine Beseitigungshandlung („unken.at II“)

Ein auf das Namensrecht gestützter Unterlassungsanspruch umfasst nicht auch die Verpflichtung zur Vornahme bestimmter Beseitigungshandlungen durch den

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