Normen: MSchG § 30a, UWG § 1, UWG § 9, ABGB § 43, ABGB § 335, ABGB § 1031
Für einen Anspruch auf Übertragung einer Domain besteht weder ein praktisches Bedürfnis noch eine Rechtsgrundlage.Bei der Verpflichtung einer Registrierungsstelle zur Übertragung einer Domain (hier Punkt 3. ICANN-Richtlinie) handelt es sich weder um einen Vertrag zugunsten Dritter noch um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
