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LG Linz, Beschluss 07.10.2013, 16 BL 26/13f – Gefälschter Email-Absender

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/12ZIR 2014, 56 Heft 1 v. 1.3.2014

LG Linz, 07.10.2013, 16 BL 26/13f
Gefälschter Email-Absender

Wer unbefugt den Namen eines anderen gebraucht indem er bspw eine gefälschte Email-Adresse oder/und Email-Signatur verwendet und so eine „Zuordnungsverwirrung“ herbeiführt, begeht eine Namensrechtsverletzung, wenn schutzwürdige Interessen des Namensinhabers verletzt werden.

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