LG Linz, 07.10.2013, 16 BL 26/13f
Gefälschter Email-Absender
Wer unbefugt den Namen eines anderen gebraucht indem er bspw eine gefälschte Email-Adresse oder/und Email-Signatur verwendet und so eine „Zuordnungsverwirrung“ herbeiführt, begeht eine Namensrechtsverletzung, wenn schutzwürdige Interessen des Namensinhabers verletzt werden.

