BGH, 04.06.2013, 1 StR 32/13
verdeckte Ermittlung mittels GPS-Technik
Die heimliche Überwachung einer Zielperson mittels eines GPS-Empfängers ist grundsätzlich strafbar. Eine Rechtfertigung für eine solche Datenerhebung (im Konkreten Erstellen eines Bewegungsprofils durch Anbringen eines GPS-Senders am KfZ der Zielperson) könnte gegeben sein, wenn eine notwehrähnliche Situation vorliegen würde.

