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BGH 04.06.2013, 1 StR 32/13 – verdeckte Ermittlung mittels GPS-Technik

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/7ZIR 2014, 56 Heft 1 v. 1.3.2014

BGH, 04.06.2013, 1 StR 32/13
verdeckte Ermittlung mittels GPS-Technik

Die heimliche Überwachung einer Zielperson mittels eines GPS-Empfängers ist grundsätzlich strafbar. Eine Rechtfertigung für eine solche Datenerhebung (im Konkreten Erstellen eines Bewegungsprofils durch Anbringen eines GPS-Senders am KfZ der Zielperson) könnte gegeben sein, wenn eine notwehrähnliche Situation vorliegen würde.

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