BGH, 17.07.2013, I ZR 129/08
Online-Erschöpfung
Das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers an einem Computerprogramm ist dann erschöpft, wenn der Ersterwerber ein unbegrenztes Nutzungsrecht eingeräumt hatte und dieser seine Kopie des Programms unbrauchbar gemacht hat. In diesem Fall ist daher der Erwerb einer „gebrauchten“ Softwarelizenz und das Herunterladen des Programms rechtmäßig.

