LG Düsseldorf, 27.06.2013, 14c O 99/13
Quick Response Codes (QR-codes)
Ein QR-Code, der auf die Seite eines Mitbewerbers führt, ist irreführend und damit als unlautere geschäftliche Handlung i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 3 dt. UWG rechtswidrig. Dies trifft vor allem dann zu, wenn beim Verbraucher der Eindruck entstehen könnte, dass eine geschäftliche Verbindung zwischen den beiden Unternehmen besteht.

